AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle Bestellungen und Lieferungen, die von Green Lakes Pressung durch Auftragserteilung anerkannt und durchgeführt werden.

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im Übrigen.

 

2. Vertragsabschluss und Auftragsdurchführung

2. 1 Alle Verträge und Geschäftsbeziehungen mit Kunden unterliegen den Gesetzen Litauens.

2.2 Alle rechtlichen Ansprüche gegenüber Green Lakes Pressing außerhalb der Geschäftsbeziehung, müssen in Vilnius, Litauen, durch befugte, qualifizierte Juristen geklärt werden.

2.3 Alle Aufträge, die durch Kunden gestellt wurden, sind bindend. Angebote können von Green Lakes Pressing schriftlich oder per Email innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Auftrages, einschließlich alle dafür nötigen Dokumente, Materialien und Dateien entsprechend der von Green Lakes Pressing vorgegebenen Vorlagen, bestätigt werden.

2.4 Alle Aufträge an Green Lakes Pressing müssen durch Green Lakes Pressing bestätigt werden, bevor sie bindend sind. Vom Kunden oder im Namen des Kunden per Email oder Post bestätigte Aufträge, einschließlich ganz oder teilweise bezahlter Aufträge, sind bindend.

2.5 Alle Bestellungen bei Green Lakes Pressing können jederzeit bis zur rechtlich verbindlichen Unterzeichnung durch Green Lakes Pressing widerrufen werden.

2.6 Alle Informationen, die Green Lakes Pressing zu Serviceleistungen, Details, Preisen, Gewichten und Maßen gibt, sind nicht geltend bis zur individuellen Auftragsbestätigung durch Green Lakes Pressing an den Kunden.

2.7 Green Lakes Pressing behält sich das Recht vor, bis zur Auftragsbestätigung an den Kunden, jederzeit Aufträge abzulehnen.

2.8 Druck- oder Schreibfehler in Korrespondenzen in sozialen oder anderen Medien sind von der Haftung ausgenommen.

2.9 Im Falle von Betrug oder Annahmefehlern kann Green Lakes Pressing jederzeit einen Vertrag widerrufen.

2.10 Falsche Behauptungen oder Anschuldigungen in Bezug auf Green Lakes Pressing und seine Produkte führen zu Schadensstellung, einschließlich aller damit verbundenen rechtlichen Kosten sowie Kosten für zusätzlichen Arbeitsaufwand.

 

3. Preise

3.1. Alle Preise von Green Lakes Pressing verstehen sich ohne Versandkosten, Bearbeitungskosten, Mehrwertsteuer (21 % in Litauen) und Urheberrechte, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung bestätigt.

3.2 Alle Rechnungen von Green Lakes Pressing müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Sollten Rechnungen nicht innerhalb von 7 Tagen  bezahlt sein, hat Green Lakes Pressing das Recht, einen zusätzlichen Zinssatz von 2 % auf den Basiszinssatz zu erheben.

3.3 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt das Datum des Zahlungseingangs als das tatsächliche Datum, an dem der vollständige Betrag der spezifischen Bestellung auf das Bankkonto von Green Lakes Pressing gutgeschrieben wurde.

 3.4 Die bestellte Stückzahl an Schallplatten kann kostenlos erhöht werden. Eine Reduzierung der bestellten Gesamtstückzahl ist um maximal 20% möglich, wobei dies nur in Schritten von je 100 Schallplatten möglich ist. Pro Auftragsanpassung werden 20 Euro in Rechnung gestellt.

3.5 Für Zahlungen über Paypal wird Geschäftskunden eine Gebühr von 3,5% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
3.6 Für jede Pressung von mehr als 1000 Exemplaren berechnen wir zusätzlich 160 Euro für einen neuen Matrizensatz, um die beste Qualität zu garantieren.
3.7 Gutscheine und Rabatte können nicht mit einem weiteren Rabatt kombiniert werden. Rabatte sind zeitlich und auf eine einzelne Bestellung begrenzt.

 

4. Warenieferung

4.1    Nach dem Erhalt der Bezahlung und aller für die Herstellung der Ware nötigen Materialien, Dateien, etc. verpflichtet sich Green Lakes Pressing, den Auftrag innerhalb von 20 Wochen zu erfüllen.

4.2    Bei nichterfolgter Zustellung  oder Produktionsausfall hat Green Lakes Pressing das Recht, die Standard-Lieferzeit um weitere 15 Wochen ab dem Feststellen nichterfolgter Zustellung  oder Produktionsausfall zu verlängern.
4.3    Falls der Kunde die Annahme der bestellten Ware verweigert oder explizit erklärt, die Waren nicht mehr erhalten zu wollen, kann Green Lakes Pressing jederzeit ohne Ankündigung  vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Rücksendekosten und/oder Lagerung der abgelehnten Waren gehen zu Lasten des Kunden. Lagerungskosten betragen 5 % der Gesamtrechnung der produzierten Waren pro Monat und sind monatlich zu zahlen. Green Lakes Pressing hat das Recht, abgelehnte Waren 30 Tage nach der Ablehnung der unerwünschten Waren zu zerstören und zu recyceln.

4.4    Green Lakes Pressing ist nur für die von Green Lakes Pressing direkt erbrachten Dienstleistungen und Prozesse verantwortlich. Für Dienstleistungen im Bereich Mastering und Cutting ist Green Lakes Pressing nur der Anbieter und nicht der Produzent dieses Prozesses. Bei Beschwerden und Hinweisen zum Cutting und Mastering erfolgt die Korrespondenz ausschließlich zwischen den Ingenieuren des Cutting und Mastering und dem Kunden.
4.5    Green Lakes Pressing hat das Recht, den Schneideprozess zu wählen, entweder auf Lack oder auf DMM.
4.6    Um sicherzustellen, dass die Bestellung von Green Lakes Pressing bearbeitet wird, muss der Kunde vollständig kooperieren und perfekte Spezifikationen und Grafiken liefern, damit Green Lakes Pressing die Bestellung ordnungsgemäß bearbeiten kann. Wenn dies nicht korrekt geliefert wird, haftet Green Lakes Pressing nicht für Fehler im Prozess und in der Produktion.

4.7. Alle Transportrisiken liegen beim Kunden und erfolgen ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.
4.8  Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt Green Lakes Pressing die Transportdurchführung und -routen.
4.9 Alle zusätzlichen Kosten für Zoll, Grenzkontrollen und alle anderen nicht definierbaren Kosten gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
4.10   Alle Pakete, die an Green Lakes Pressing zu Produktionszwecken gesendet werden, müssen mit klaren weißen Etiketten versehen sein, auf denen der Name, die Adresse von Green Lakes Pressing und die Adresse des Kunden angegeben sind. Alle Pakete müssen außerdem einen deutlichen Namen und der laufende Katalognummer des Auftrages vermerkt sein.
4.11   Zusätzliche Versicherungen für die Waren neben der grundlegenden Kurierversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
4.12    Aufgrund höherer Gewalt, Pandemien, bewaffneter Konflikte und ähnlichem kann Green Lakes Pressing von der Pflicht zur Auftragserfüllung entbunden werden.
4.13    Es wird nur ein Zustellungsversuch der Ware unternommen. Rücksendekosten und damit verbundene Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Herstellung

5.1 Green Lakes Pressing hat das Recht, das Produkt technisch anzupassen, wenn dadurch keine negativen Auswirkungen auf das eventuelle Produkt des Kunden entstehen.

5.2 Die Maschinen werden regelmäßig gereinigt, aber während des Produktionsprozesses kann es zu geringfügigen Farbunterschieden kommen. Diese geringfügigen Farbunterschiede sind keine gerechtfertigte Beanstandung.

5.3 Unter- und Überproduktion sind in der Schallplattenpressindustrie üblich und können nicht vermieden werden. Green Lakes Pressing hat eine Politik einer maximalen Differenz von plus oder minus 10 % in der Produktion, die dem Kunden nach der Produktion entsprechend in Rechnung gestellt wird.

5.4 Die Produktion kann in Teilen erfolgen und muss vom Kunden innerhalb der vereinbarten Lieferfrist akzeptiert werden.

5.5 Von Green Lakes Pressing gelieferte Produkte und/oder bei Green Lakes Pressing bestellte Produkte müssen nicht zwangsläufig oder explizit direkt von Green Lakes Pressing hergestellt werden. Es können keine Ansprüche aus einem anderen Produktionsprozess in Bezug auf die Bestellung geltend gemacht werden.

5.6 Gewicht, Abmessungen, Details der Hüllen, zusätzliche Artikel und Platten können aufgrund von Unterschieden in der Herstellung um maximal 10 % variieren.

5.7 Green Lakes Pressing hat das Recht, Teile des Produkts, die nach der Produktion der Bestellung des Kunden übrig bleiben, zu recyceln und wiederzuverwenden.

5.8 Abnutzungsspuren auf dem Vinyl, die durch die Verwendung von Standardpapier-Innenhüllen anstelle von Innenhüllen mit Polyfutter oder durch das Fehlen von Innenhüllen und das direkte Einlegen des Vinyls in Maxitaschen (Discobags) oder Außenhüllen ohne zusätzlichen Schutz verursacht werden, fallen nicht unter die Produkthaftung.

5.9 Picture Discs können nicht als Testpressungen hergestellt werden und werden auf einer zusätzlichen Folie „direkt“ produziert und können nicht aufgrund von Oberflächenrauschen oder einer allgemein geringeren Klangqualität abgelehnt werden.

5.10 Green Lakes Pressing ist nicht verantwortlich für das Endprodukt, wenn eine Testpressung mit all ihren Unvollkommenheiten genehmigt wurde.

5.11 Keine Kommunikation oder unangemessene Kommunikation führt dazu, dass das Recht zur Produktion nach 6 Monaten des Schweigens verloren geht.

5.12 Die Vorauszahlung erfolgt nur pro Projekt und nicht pro Kunde.

5.13 Nur von Green Lakes Pressing genehmigte Rechnungen sind maßgebliche Dokumente bei der Produktion von Waren.

 

6. Eigentums- und Urheberrechte

6.1 Green Lakes Pressing behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Artikeln vor, bis die vollständige Zahlung für die gelieferten Artikel, einschließlich etwaiger Nebenforderungen aus dem Vertrag, eingegangen ist.

6.2 Wenn der Kunde eine juristische Person ist, behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor, bis die vollständige Zahlung für die gelieferten Artikel, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, eingegangen ist.

6.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die gelieferten Artikel zu verkaufen, bevor er die Bestellung vollständig bezahlt hat. Falls es sich um das übliche Geschäft des Kunden handelt, die von Green Lakes Pressing gelieferten Artikel an Dritte zu verkaufen, ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, die von Green Lakes Pressing gelieferten Artikel im normalen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Im Falle eines erlaubten oder unerlaubten Verkaufs der gelieferten Artikel tritt der Kunde hiermit alle Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an Green Lakes Pressing ab, die ihm aus dem Verkauf an seinen Kunden oder an Dritte zustehen, unabhängig davon, ob die gelieferten Artikel mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurden. Bei einem autorisierten Verkauf bleibt der Kunde berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die Befugnis von Green Lakes Pressing, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Bei einem autorisierten Weiterverkauf verzichtet Green Lakes Pressing jedoch darauf, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Green Lakes Pressing ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät.

6.4 Green Lakes Pressing verzichtet auf die Einziehung der ihr zustehenden Sicherheiten auf Antrag des Kunden, sofern der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden, noch nicht bezahlten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6.5 Im Falle einer Pfändung oder anderer Eingriffe Dritter in Bezug auf die gelieferten Artikel hat der Kunde Green Lakes Pressing unverzüglich schriftlich zu informieren und alle für den Eingriff erforderlichen Unterlagen weiterzuleiten. Kann der Dritte die Kosten für Green Lakes Pressing nicht erstatten, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der gekauften Artikel entstehen.

6.6 Der Kunde garantiert, dass Tonträger, deren Inhalt, Verpackung und Präsentation oder ähnliches keine gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte verletzen und gegen gesetzliche Bestimmungen und Verbote verstoßen. Eine entsprechende, unterzeichnete Urheberrechtserklärung ist uns vor Auftragsbeginn vorzulegen. Damit versichert der Kunde, dass er uneingeschränktes Nutzungsrecht an allen beauftragten Leistungen einschließlich der dazugehörigen Audio-, Bild-, Text- oder sonstigen Informationen hat und dass deren missbräuchliche Verwendung keine Rechte Dritter ausschließt. Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter, Urheberrechten oder dem Verbot der weiteren Nutzung der gelieferten Artikel geltend gemacht, hat er uns unverzüglich zu informieren.

 

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Unabhängig von der Ursache haftet Green Lakes Pressing in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Produktionsausfall, Verträge, Umsätze, Nutzung von Ausrüstung, Stromversorgungssysteme, Informationen und Daten oder erwartete Einsparungen, Kosten für gekauften oder Ersatzstrom, Zahlung von Zinsen und Finanzierungskosten, Beeinträchtigung des guten Rufs oder für jeglichen speziellen, strafenden, indirekten oder Folgeschaden jeglicher Art.

7.2 Ungeachtet der Bestimmungen in der Bestellung oder diesen Bedingungen beschränkt sich die Haftung von Green Lakes Pressing auf 100% des in der Bestellung angegebenen Produktpreises.

7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Green Lakes Pressing berechtigt ist, die zuständigen Verwertungsgesellschaften (z. B. LATGA, AGATA) über die Bestellung des Kunden zu informieren.

7.4 Nach Abschluss der Stamper-Herstellung erhält der Kunde, sofern in der Bestellung bezahlt und vereinbart, eine Green Lakes Pressing Testpressung, nach der er die Freigabe für die vollständige Pressung erteilen kann. Nach der Freigabe ist es dem Kunden nicht mehr möglich, sich über vorangegangene Arbeitsabläufe zu beschweren. Wenn der Kunde keine klare Titelliste oder andere Angaben macht, ist Green Lakes Pressing nicht für Fehler verantwortlich, wie falsche Reihenfolge oder Vertauschung der Seiten. Der Kunde kann innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich reklamieren.

7.5 Die gelieferten Waren, insbesondere die Testpressung, müssen nach Erhalt immer auf Richtigkeit überprüft werden. Feststellbare Mängel und Fehllieferungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei Green Lakes Pressing gemeldet werden. Die Kommunikation mit uns muss gewährleistet sein. Beanstandungen können nur in schriftlicher Form erfolgen. Wenn dies nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt, verliert der Kunde alle Ansprüche in Bezug auf Mängel und Reklamationen.

7.6 Wir haften ausschließlich für Sachmängel, die nachweislich auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

7.7 Alle gemeldeten und festgestellten Mängel werden entweder ersetzt oder durch Gutschrift abgezogen. Green Lakes Pressing hat das Recht, die Option des Austauschs oder einer Gutschrift zu wählen.

7.8 Wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche gegen Green Lakes Pressing geltend macht und festgestellt wird, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht (z. B. Benutzerfehler, unsachgemäßer Umgang mit den Artikeln, Nichtvorliegen eines Mangels), hat der Kunde Green Lakes Pressing alle entstandenen Kosten und Schäden im Zusammenhang mit dem gelieferten Artikel zu erstatten, sofern er aufgrund von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln für unseren Anspruch verantwortlich ist.

7.9 Lacke und Matrizen, die vom Kunden geliefert werden, können nur „wie sie sind“ mit allen Folgen und Unvollkommenheiten hergestellt werden, die sich direkt aus der Quelle des Kunden in Bezug auf den Lack und/oder die Matrize ergeben.

7.10 Green Lakes Pressing kann in keiner Weise für Termine von Veröffentlichungen, geplante Daten für Veröffentlichungspartys oder Vereinbarungen, die der Kunde mit Dritten getroffen hat, haftbar gemacht werden.

7.11 Paypal-Einsprüche führen automatisch zum Verlust aller Rechte des Kunden an dem Produkt. 7.12 Aufschläge für Schnellbestellungen sind nicht erstattungsfähig.

 

8. Lagerung und Daten

8.1 Die von uns für Ihre Produktion verwendeten Lacke und DMM-Platten sind Eigentum von Green Lakes Pressing, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies gilt auch für externe Lacke.

8.2 Pressformen (Stempelsatz) bleiben Eigentum von Green Lakes Pressing. Green Lakes Pressing wird die Pressformen 18 Monate lang zur Referenz oder für Wiederpressungen aufbewahren. Nach 18 Monaten oder wenn sie technisch unbrauchbar sind, wird Green Lakes Pressing diese ohne gegenseitige finanzielle Regelungen recyceln.

8.3 Green Lakes Pressing wird immer mindestens drei Testpressungen und drei fertige Produkte im Archiv aufbewahren, um die Qualität zu überprüfen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diese sind Eigentum von Green Lakes Pressing.

8.4 Alle übermittelten und gespeicherten Daten in Bezug auf Green Lakes Pressing erfolgen auf Risiko des Kunden. Green Lakes Pressing ist nicht verantwortlich für verlorene oder gelöschte Daten durch Speicherung oder Übertragung. Green Lakes Pressing ist nicht verantwortlich für den Ersatz von gespeicherten oder gelöschten Daten.

8.5 Alle Daten müssen in gängigen Dateiformaten geliefert werden, wie mit dem Kunden besprochen. Sie müssen lesbar, verwendbar und für die Bearbeitung oder (Neu-)Produktion bereit sein.

 

9. Datenschutzrichtlinie

9.1 Ihr Datenschutz ist uns wichtig. Es ist die Richtlinie von Green Lakes Pressing, Ihre Privatsphäre in Bezug auf alle Informationen, die wir von Ihnen auf unserer Website www.greenlakespressing.com und anderen von uns besessenen und betriebenen Websites erfassen können, zu respektieren.

9.2 Wir bitten nur um personenbezogene Informationen, wenn wir sie wirklich benötigen, um Ihnen einen Service bereitzustellen. Wir erfassen sie auf faire und rechtmäßige Weise mit Ihrem Wissen und Ihrer Zustimmung. Wir teilen Ihnen auch mit, warum wir sie erfassen und wie sie verwendet werden.

9.3 Wir speichern gesammelte Informationen nur so lange, wie es für die Bereitstellung des von Ihnen angeforderten Dienstes erforderlich ist. Welche Daten wir speichern, schützen wir auf handelsübliche Weise, um Verlust und Diebstahl sowie unbefugten Zugriff, Offenlegung, Kopieren, Nutzung oder Änderung zu verhindern.

9.4 Wir geben persönlich identifizierbare Informationen nicht öffentlich bekannt oder an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

9.5 Unsere Website kann Links zu externen Websites enthalten, die nicht von uns betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kontrolle über den Inhalt und die Praktiken dieser Websites haben und keine Verantwortung oder Haftung für ihre jeweiligen Datenschutzrichtlinien übernehmen können.

9.6 Sie können unsere Anfrage nach Ihren persönlichen Informationen ablehnen, mit dem Verständnis, dass wir Ihnen möglicherweise einige Ihrer gewünschten Dienste nicht zur Verfügung stellen können.

9.7 Ihre fortgesetzte Nutzung unserer Website wird als Akzeptanz unserer Praktiken in Bezug auf Datenschutz und personenbezogene Informationen betrachtet. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie wir Benutzerdaten und personenbezogene Informationen behandeln, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

GREEN LAKES PRESSING

Unsere Dienstleistungen

Vinylpressung

Das Pressen von Vinyl, auch bekannt als Schallplattenherstellung oder Pressdienstleistungen, ist ein professionelles Verfahren zur Herstellung hochwertiger Vinyl-Schallplatten mit Hilfe spezieller Geräte und Techniken, die individuelle Optionen bieten und eine hervorragende Klangqualität für Musikliebhaber und Sammler gewährleisten.